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Veröffentlicht am 21. Januar 2025

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (ehem. Zinsbesteuerungsabkommen)

Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zwischen der Schweiz und der EU trägt zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bei. Es ist seit 2017 in Kraft und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen setzt den globalen AIA-Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um.

Das Bild zeigt eine Nahaufnahme eines 5-Euro-Scheins mit holografischen Sicherheitsmerkmalen, die je nach Blickwinkel ihre Farbe verändern.

2004 hatten die Schweiz und die EU im Rahmen der Bilateralen II das Zinsbesteuerungsabkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung abgeschlossen. Dieses wurde durch das am 27. Mai 2015 unterzeichnete Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zwischen der Schweiz und der EU ersetzt. Das neue Abkommen setzt den globalen AIA-Standard der OECD um. In diesem Rahmen erheben die Schweiz und alle EU-Mitgliedstaaten seit 2017 Kontodaten und tauschen diese seit 2018 aus. Mit der Umsetzung des AIA-Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Chronologie

Seit 2018

  • Austausch von Finanzkonteninformationen auf der Grundlage des AIA-Abkommens

2017

  • Inkrafttreten des AIA-Abkommens (01.01.2017)

2016

  • Genehmigung durch das Parlament (17.06.2016)

2015

  • Unterzeichnung des AIA-Abkommens (27.05.2015)

2005

  • Inkrafttreten des Zinsbesteuerungsabkommens (01.07.2005)

2004

  • Genehmigung durch das Parlament (17.12.2004)
  • Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens (im Rahmen der Bilateralen II) (26.10.2004)

Dokumente

Kontakt

Abteilung Europa
Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus Ost
3003 Bern