Veröffentlicht am 30. Dezember 2024
Rechtliche Aspekte
Diese Rubrik enthält eine Rechtssammlung, welche sämtliche EU-Erlasse aufführt, welche aufgrund der bilateralen Schweiz-EU für die Schweiz von Bedeutung sind. Das Register ermöglicht den Zugriff auf den Volltext der gemeinschaftsrechtlichen Erlasse.
Sie finden dort ebenfalls eine Übersicht des Rechtsschutzes, auf welchen sich Bürger sowie Unternehmen auf der Grundlage dieser Abkommen berufen können.
Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen I und II - Elektronisches Register des für die Schweiz relevanten EU-Rechts.
Das Register soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Anwälten und Behörden den Umgang mit den bilateralen Abkommen I und II erleichtern. Dessen juristische Grundlage bildet Artikel 27 lit. c der Publikationsverordnung (RS 170.512.1), der vorsieht, dass sämtliche Rechtserlasse der Europäischen Union (EU), die für die Schweiz auf Grund der sektoriellen Abkommen mit der EU von Bedeutung sind, elektronisch veröffentlicht werden.
Das Register führt sämtliche für die Schweiz massgebenden EU-Erlasse mit ihrem Titel, ihrer Fundstelle im Amtsblatt der EU und weiteren nützlichen Angaben auf. Das Register ermöglicht zudem den Zugriff auf den Volltext der EU-Erlasse. Mit Hilfe eines elektronischen Links vom Register auf die Homepage von EUR-Lex (elektronisches Portal zum Recht der EU) kann der gewünschte Erlass eingesehen werden. Die schweizerische Sammlung folgt der EU-Vorgehensweise und stellt keine konsolidierte Versionen der Erlasse zur Verfügung, sondern listet unterhalb eines Erlasses jeweils die für die Schweiz relevanten Änderungen auf. Zur Unterstützung bietet das elektronische Register Links zu weiteren nützlichen Homepages an. So wird beispielsweise der Zugang zu den Abkommen sowie zum schweizerischen Recht gewährleistet.
Die Rechtssammlung steht in den drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch) im Internet zur Verfügung.
Rechtssammlung zu den Bilateralen Abkommen
Links
Wie können die individuellen Rechte aus den Bilateralen Verträgen in der EU bzw. in der Schweiz durchgesetzt werden?
Damit sich natürliche und juristische Personen vor den Gerichten auf die Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU berufen können, muss es sich bei den einschlägigen Bestimmungen um self-executing, d.h. unmittelbar anwendbare, Normen handeln. Dies trifft auf zahlreiche Regelungen der Bilateralen Abkommen zu. In einzelnen Abkommen ist ausdrücklich ein Beschwerderecht verankert, so z. B. in Art. 11 des Personenfreizügigkeitsabkommens. Doch die Staaten haben den Rechtsschutz auch dann zu garantieren, wenn die Abkommen dies nicht ausdrücklich festhalten.
a) Individueller Rechtsschutz in der EU
Innerhalb der EU sind die nationalen Gerichte für die Anwendung des EU-Rechts bzw. der Bilateralen Abkommen und somit für den individuellen Rechtsschutz zuständig. Sieht sich eine Person in ihren Rechten aus den Bilateralen Abkommen verletzt, steht ihr folglich der innerstaatliche Rechtsweg im jeweiligen Mitgliedstaat offen.
Zudem kann jeder Bürger eine Beschwerde an die Europäische Kommission richten, wenn ein Mitgliedstaat seiner Ansicht nach gegen EU-Recht bzw. gegen die Bilateralen Abkommen verstossen hat. Entsprechende Informationen sowie ein Standard-Beschwerdeformular finden Sie unter folgendem Link:
Allerdings wird empfohlen, vor Erhebung der Beschwerde zunächst die innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen.
b) Individueller Rechtsschutz in der Schweiz
In der Schweiz stehen je nach dem, auf welcher Ebene die Abkommen vollzogen werden, kantonale oder eidgenössische Rechtsmittel zur Verfügung. In beiden Fällen können die Entscheide in der Regel an die übergeordnete Verwaltungsbehörde und anschliessend an eine gerichtliche Instanz weitergezogen werden.
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Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus Ost
3003 Bern