Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 21. Januar 2025

Betrugsbekämpfung

Das Betrugsbekämpfungsabkommen von 2004 verbessert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schmuggel sowie anderer Delikte im Bereich der indirekten Steuern (z. B. Zollabgaben, Mehrwert- und Verbrauchssteuern), der Subventionen sowie des öffentlichen Beschaffungswesens.

Ein Grenzschutzbeamter und ein Zollbeamter präsentieren 3500 Stangen Zigaretten nach einer Zollbeschlagnahme am Flughafen von Genf.

Kontakt

Abteilung Europa
Bundeshaus Ost
3003 Bern