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Veröffentlicht am 21. Januar 2025

Betrugsbekämpfung

Das Betrugsbekämpfungsabkommen von 2004 verbessert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schmuggel sowie anderer Delikte im Bereich der indirekten Steuern (z. B. Zollabgaben, Mehrwert- und Verbrauchssteuern), der Subventionen sowie des öffentlichen Beschaffungswesens.

Ein Grenzschutzbeamter und ein Zollbeamter präsentieren 3500 Stangen Zigaretten nach einer Zollbeschlagnahme am Flughafen von Genf.

Das Abkommen umfasst sowohl Amts- als auch Rechtshilfe. In diesem Rahmen stehen der Schweiz und den Behörden der EU und deren Mitgliedstaaten die gleichen Instrumente zur Verfügung, die in eigenen Verfahren zum Einsatz kommen («Inländerbehandlung»).

Chronologie

2009

  • Vorzeitige Anwendung durch die Schweiz gegenüber jenen EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ebenfalls ratifiziert und eine Erklärung über eine vorzeitige Anwendung abgegeben haben (08.04.2009)

2004

  • Genehmigung durch das Parlament (17.12.2004)
  • Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen II) (26.10.2004)

Dokumente

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