Nachdem eine geplante Verfassung für Europa nicht in Kraft treten konnte, wurden bestehende Verträge der Union reformiert und weiterentwickelt. Institutionelle Neuerungen des Verfassungsvertrags wurden aber beibehalten. Der damit entstandene Vertrag von Lissabon regelt unter anderem den Austritt eines Mitgliedstaats, wovon das Vereinigte Königreich am 31.01.2020 Gebrauch machte.
Im Oktober 2004 unterzeichnete der Europäische Rat den Vertrag über eine Verfassung für Europa, um die Vielzahl der bisherigen Verträge zu ersetzen und das rechtliche Fundament der EU klarer zu strukturieren: Die EU sollte entscheidungsfähiger, transparenter, demokratischer und bürgernaher werden. Im Mai bzw. Juni 2005 wurde der Verfassungsvertrag jedoch in Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt.
Der Weg zum Reformvertrag
Im Juni 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Grundsatz darauf, diesen ursprünglichen Verfassungsvertrag durch einen neuen EU-Reformvertrag zu ersetzen. Die wichtigsten institutionellen Neuerungen des Verfassungsvertrags wurden beibehalten, wodurch die Entscheidungsfähigkeit, Effizienz und verstärkte Bürgernähe einer wachsenden EU auch mit dem Reformvertrag gewährleistet sein sollten. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die EU-Staaten in Portugal den neuen Vertrag, genannt «Vertrag von Lissabon», den alle Mitgliedstaaten bis 2009 ratifizieren sollten.
Bei einer ersten Abstimmung im Juni 2008 lehnte die irische Bevölkerung den Vertrag jedoch ab. Nachdem der Europäische Rat Irland gegenüber einige Konzessionen gemacht hatte, liess die irische Regierung die Abstimmung wiederholen. Am 2. Oktober 2009 stiess der Vertrag von Lissabon bei den irischen Stimmberechtigten auf eine breitere Zustimmung. Nachdem auch Polen und zuletzt die Tschechische Republik den Vertrag ratifiziert hatten, trat dieser am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Reform bestehender Verträge statt Verfassung
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden frühere Verträge nicht ersetzt, sondern geändert. Die neuen Grundlagen der EU heissen seither «Vertrag über die Europäische Union (EUV)» und «Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)». Die wichtigsten Inhalte des ursprünglichen Verfassungsvertrages wurden übernommen und das politische System reformiert, so wurde mit dem Lissaboner Vertrag beispielsweise das zuvor bestehende Drei-Säulen-Modell abgeschafft. Interne Koordinationsmechanismen wurden ausgebaut, Vetomöglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten eingeschränkt und dem Parlament zusätzliche Befugnisse erteilt. Zudem erhielt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass sie etwa in der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik als eigenständige Institution auftreten kann.
Bürgernähe und Demokratie
Mehr Mitentscheidungsrechte für das Europäische Parlament, welches die EU-Bürger repräsentiert.
Bürgerinitiative: Mit 1 Million Unterschriften von einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten kann eine Bürgerinitiative eingereicht werden, welche die EU-Kommission einlädt, dem Rat der EU Gesetzesvorschläge vorzulegen.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist bindend.
Handlungsfähigkeit und Transparenz
Im Rat der EU, dem Rat der jeweils zuständigen Fachminister der EU-Mitgliedstaaten, gilt das qualifizierte Mehr. Eine Vorlage ist angenommen, wenn sowohl 55 % der Mitgliedstaaten, die zudem mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung ausmachen müssen, zustimmen.
Der Europäische Rat, der Rat der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, wird zu einer eigenständigen Institution. Geleitet wird der Rat durch einen Präsidenten, der für zweieinhalb Jahre gewählt ist und einmal wiedergewählt werden kann.
Ein «Hoher Vertreter der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik» koordiniert die EU-Aussenpolitik.
Ihm steht der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zur Verfügung. Der EAD setzt sich aus Beamten der Europäischen Kommission, des Sekretariats des Rats der EU und der nationalen diplomatischen Dienste zusammen.
Ziel der EU ist eine kohärentere Aussenpolitik.
Vereinfachung der Struktur
Die drei Pfeiler der EU werden vereint.
Die EU besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann als solche mit Drittstaaten, wie beispielsweise der Schweiz, Verträge abschliessen.
Föderalismus und Aufgabenteilung
Die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wurde geklärt und vereinfacht.
Gleichzeitig wurde die Rolle der nationalen Parlamente im Rechtsetzungsverfahren der EU gestärkt.
Grundrechtecharta
Die Charta der Grundrechte der EU ist den EU-Verträgen rechtlich gleichgesetzt.
Sie ist für alle Mitgliedsstaaten bei der Anwendung von EU-Recht verbindlich.
Brexit
Seit 2009 sieht der Vertrag über die Europäische Union (EUV) auch die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU vor. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in Art. 50 geregelt. Eine Mehrheit der Stimmbevölkerung im Vereinigten Königreich hat mit dem Votum vom 23. Juni 2016 den Austritt aus der EU beschlossen. Dieser fand schliesslich am 31. Januar 2020 statt. In der anschliessenden Übergangsphase verblieb das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 im europäischen Binnenmarkt.
Meilensteine
Europa ist stark betroffen, die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie sind gravierend.
In einem Referendum entscheidet die britische Bevölkerung den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäische Union. Zwei Jahre später, am 31.01.2020, verlässt das UK die EU.
Am 1. Januar 2015 führt Litauen als 19. EU-Staat den Euro ein.
Am 1. Januar 2014 führt Lettland als 18. EU-Staat den Euro ein.
Am 15. Oktober 2013 werden Vorschriften zur Schaffung eines einheitlichen Mechanismus für die Aufsicht über Banken und Kreditinstitute verabschiedet. Am 4. November 2014 übernimmt die EZB die Aufsicht über eine Vielzahl von Banken in der Eurozone im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Es ist der erste Pfeiler einer Europäischen Bankenunion.
Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien als 28. Staat der EU bei.
Am 10. Dezember 2012 erhält die EU den Friedensnobelpreis 2012 für ihren Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in den letzten 60 Jahren.
Am 2. Februar 2012 wird die Schaffung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus, des sogenannten Euro-Rettungsfonds, vertraglich besiegelt. Die Institution mit Sitz in Luxemburg hilft den Ländern des Euroraums im Bedarfsfall, ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Der Vertrag tritt am 27. September 2012 in Kraft. Seit dem 1. Juli 2013 ersetzt der ESM den EFSF dauerhaft.
Am 9. Dezember 2011 einigen sich die 17 Staaten der Eurozone auf Obergrenzen für die Staatsverschuldung und darauf, wie die Staaten sanktioniert werden, wenn sie diese missachten. Auch Nicht-Euro-Mitglieder können mitmachen. Der entsprechende Vertrag wird am 2. März 2012 von 25 EU-Staaten (ohne Grossbritannien und Tschechische Republik) unterzeichnet.
Am 1. Januar 2011 führt Estland als 17. EU-Staat den Euro ein.
Am 9. Mai 2010 führt die EU als Folge der Finanz- und Eurokrise einen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Volumen von 780 Milliarden Euro ein. Damit kann die Union den Mitgliedstaaten in finanziellen Krisenzeiten auf Antrag unter bestimmten Bedingungen Darlehen oder eine Kreditlinie gewähren.
Am 1. Januar 2009 führt die Slowakei als 16. EU-Staat den Euro ein.
Am 1. Januar 2008 führen Malta und Zypern den Euro ein. Damit gehören der Währungsunion 15 EU-Mitgliedstaaten an.
Anstelle der Verfassung wird am 13. Dezember 2007 in Lissabon ein neuer Vertrag unterzeichnet. Damit werden die bisherigen Verträge nicht ersetzt, sondern geändert und erneuert. Unter anderem erhält der Europäische Rat einen ständigen Präsidenten, und das Amt des Hohen Vertreters der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik wird geschaffen. Das EU-Parlament erhält mehr Befugnisse, und die europäische Bürgerinitiative wird eingeführt. Der Vertrag von Lissabon tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Am 1. Januar 2007 treten Bulgarien und Rumänien der EU bei, die somit 27 Mitglieder umfasst. Gleichzeitig führt Slowenien als 13. EU-Staat den Euro ein.
Am 29. Oktober 2004 unterzeichnen die 25 EU-Staats- und Regierungschefs eine Europäische Verfassung. In der ersten Hälfte 2005 wird die Verfassung in Volksentscheiden in Frankreich und der Niederlande abgelehnt, womit dieses Projekt gescheitert ist.