Die Europäischen Gemeinschaften EG bestanden aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom. 1967 wurden Exekutivorgane dieser drei Gemeinschaften zusammengeführt. Von 1973‒1985 wuchsen die EG auf zwölf Mitgliedsländer an. Mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte EEA 1986 bekundeten diese Länder ihren Willen zur Gründung der Europäischen Union EU.
Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus, den Frieden in Europa zu sichern und militärische Konflikte künftig zu verhindern. Mittel zum Zweck sollte eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung und verstärkte Zusammenarbeit sein, die das Wachstum in einem grösseren Markt ankurbeln sollte. Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten 1951 den Vertrag von Paris und gründeten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
Die Römer Verträge
Die Institutionen der EGKS legten den Grundstein für die EU: Aus der Hohen Behörde, der Exekutive der EGKS, wurde im Laufe der Zeit die Europäische Kommission und aus der Beratenden Versammlung das Europäische Parlament.
Mit der Unterzeichnung der Römer Verträge folgte 1957 als zweiter Schritt die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Damit wollten die sechs Staaten einen gemeinsamen freien Markt schaffen und die friedliche Nutzung der Atomenergie weiterentwickeln. Dritter Schritt war der sogenannte Fusionsvertrag. Damit wurden 1967 die Institutionen der drei Gemeinschaften zusammengelegt und neu als Organe der Europäischen Gemeinschaften bezeichnet.
Erweiterungen von sechs auf zwölf Mitgliedsstaaten
1973 erfuhren die Europäischen Gemeinschaften ihre erste Erweiterung, die sogenannte Nord-Erweiterung. Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich traten der Gemeinschaft bei. Das Vereinigte Königreich hatte bereits 1963 einen Antrag auf Beitritt gestellt, der aber damals am französischen Widerstand gescheitert war. Mit dem Beitritt in die EG trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Freihandelszone EFTA aus, deren Gründung das UK als Gegenentwurf zu den EG betrieben hatte.
Dieser Erweiterungsrunde folgte 1981 als zehnter Staat Griechenland. Portugal und Spanien traten 1985 bei, nach fast einstimmiger Zustimmung der nationalen Parlamente in beiden Ländern. Portugal trat aus der EFTA aus, was zu einer weiteren Schwächung der Freihandelszone führte. Spanien befreite sich mit diesem Schritt aus der Isolation, in der es sich während der Zeit der Franco-Diktatur befunden hatte. Eine teilweise befürchtete Migrationswelle aus diesen beiden Ländern blieb aus.
Die Einheitliche Europäische Akte
Mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde 1986 ein mehrjähriger Reformprozess abgeschlossen. Die Römer Verträge wurden geändert und ergänzt. Bis 1993 sollte der Europäische Binnenmarkt Realität werden, das Wirtschaftsrecht angeglichen und sämtliche nationalen Hemmschwellen für den Handel im EU-Raum abgeschafft sein. Die EEA stellt die erste grosse Reform der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften dar. Ihr lag die Absicht zugrunde, einen ersten Schritt in Richtung einer Europäischen Union zu tun. Die europäische politische Zusammenarbeit wurde damit auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Die Zusammenarbeit wurde um zusätzliche Bereiche erweitert und es wurden Massnahmen zur Stärkung des inneren Zusammenhalts, der Verbesserung der Beschlussfähigkeit und der demokratischeren Entscheidungsfindung beschlossen.
Meilensteine
Der britische Premierminister von Mai 1940 bis Juli 1945 ruft Europa im September 1946 dazu auf, sich nach dem Vorbild der USA zu vereinigen. «Vereinigte Staaten von Europa» würden der europäischen Völkerfamilie erlauben, in Frieden und Sicherheit zu leben, sagt Churchill in einer Rede an der Universität Zürich.
Der französische Aussenminister präsentiert am 9. Mai 1950 die Idee, mit der Bundesrepublik Deutschland eine Produktionsgemeinschaft für Kohle und Stahl zu schaffen, die auch anderen europäischen Staaten offensteht. Die Idee gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union. Seit 1986 wird der 9. Mai daher alljährlich als Europatag der EU begangen.
Am 18. April 1951 unterzeichnen die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris den Vertrag für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Ziel ist es, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges einen gemeinsamen Markt unter gleichberechtigten Partnern zu schaffen.
An einer Konferenz in Messina Anfang Juni 1955 beschliessen die Aussenminister der sechs Mitgliedstaaten der Produktionsgemeinschaft, den Prozess von Stahl und Kohle auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen.
Am 25. März 1957 unterzeichnen die sechs Vertragsstaaten von Paris in Rom die Verträge für eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Die Verträge treten am 1. Januar 1958 in Kraft. Die EWG soll zu einem gemeinsamen Binnenmarkt und einer Zollunion mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr führen. Mit der EURATOM soll die zivile Nuklearwirtschaft kontrolliert und koordiniert werden.
Auf Initiative des Vereinigten Königreichs unterzeichnen die sieben Nicht EWG-Staaten Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, das Vereinigte Königreich und die Schweiz am 4. Januar 1960 in Stockholm das Übereinkommen für die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) als Gegengewicht zu EWG und EURATOM.
Am 4. April 1965 wird in Brüssel der Vertrag zur Fusion der ausführenden Organe der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM unterzeichnet. Sie werden durch einen gemeinsamen Ministerrat und eine Kommission ersetzt. Der Fusionsvertrag tritt am 1. Juli 1967 in Kraft.
Frankreich zeigt sich nach einer rund einjährigen politischen Krise bereit, wieder an den Tagungen des Ministerrats teilzunehmen. Im Gegenzug sollen im Rat auch weiterhin Entscheidungen von «vitalem Interesse» einstimmig gefällt werden.
Dänemark, Irland und Grossbritannien treten den Europäischen Gemeinschaften bei und verlassen damit die EFTA. Norwegen lehnt den Beitritt in einer Volksabstimmung ab.
Die Mitgliedstaaten unterzeichnen einen Vertrag, der dem Europäischen Parlament mehr Haushaltsbefugnisse erteilt und die Gründung des Europäischen Rechnungshofs ermöglicht. Der Vertrag tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.
Erstmals wählen die Bürger der Mitgliedstaaten im Juni 1979 ihre Vertretungen im Europäischen Parlament in einer Direktwahl. Seither findet die Europawahl alle fünf Jahre statt.
Griechenland tritt den Europäischen Gemeinschaften als zehnter Staat bei.
Am 14. Juni 1985 unterzeichnen Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Schengener Abkommen, das Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsparteien schrittweise abschafft. 1999 wird das Abkommen in den EU-Vertrag von Amsterdam übernommen.
Portugal – das die EFTA verlässt – und Spanien treten den Europäischen Gemeinschaften bei, die jetzt zwölf Staaten umfassen.
Im Februar 1986 wird die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet, worin das Ziel verankert ist, bis 1993 den Europäischen Binnenmarkt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ohne Grenzkontrollen zu vollenden. Gleichzeitig werden auch die Mitbestimmungsrechte des Parlaments gestärkt, und der Rat kann in mehr Fällen mit einem qualifizierten Mehr entscheiden. Die Akte tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.