Schengen-Weiterentwicklungen: Bundesrat setzt Gesetzesänderungen in Kraft
Bern, 21.05.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 mehrere Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit Schengen-Informationssystemen per 15. Juni 2025 in Kraft gesetzt. Das Parlament hatte diese Umsetzungen verschiedener Schengen-Weiterentwicklungen im Lauf der letzten fünf Jahre angenommen. Mit der Inkraftsetzung wollte der Bundesrat zunächst zuwarten, bis das neue europäische Reisegenehmigungssystem ETIAS in Betrieb genommen werden kann.
Zu den Bundesbeschlüssen, die das Parlament seit 2020 verabschiedet hat, gehören die Rechtsgrundlagen für das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist künftig eine Bedingung für die Einreise von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Ein weiterer Bundesbeschluss ermöglicht die Interoperabilität künftiger und bestehender EU-Informationssysteme. Diese können so miteinander verbunden werden, dass sich vorhandene Informationen effizienter und gezielter nutzen lassen. Andere Gesetzesänderungen dienen der Regelung von Zugriffsrechten oder der Qualitätssicherung.
Der Bundesrat sah bis anhin vor, die verschiedenen Gesetzesänderungen erst dann in Kraft zu setzen, wenn die EU das neue ETIAS und die Systeme für die Interoperabilität durch die EU in Betrieb nimmt. Dieser Schritt hatte sich seit mehreren Jahren verzögert, was in der Schweiz zu zunehmenden Problemen bei der Koordination der Rechtssetzung führte. Nachdem die EU am 5. März 2025 die Inbetriebnahme einer ersten Interoperabilitätskomponente auf Mai 2025 festsetzte, beschloss der Bundesrat daher, die verschiedenen aufgeschobenen Gesetzesänderungen insgesamt in Kraft zu setzen.