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Veröffentlicht am 29. Januar 2025

Personenfreizügigkeit

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) ist bereits Bestandteil der Bilateralen I von 1999. Es regelt das gegenseitige Recht von Schweizer Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Im Rahmen des Paketansatzes werden zwei Aspekte der Personenfreizügigkeit separat verhandelt: der Lohnschutz und die Unionsbürgerrichtlinie.

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