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Veröffentlicht am 19. Februar 2025

Partnerschaften und Ausschreibungen

Mit ihrem Beitrag will die Schweiz ihre Beziehungen zu den Partnerländern in der EU stärken und institutionelle Partnerschaften fördern. Diese Partnerschaften sind für die Vernetzung in Europa sehr wertvoll. Die Zusammenarbeit fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Eine Forscherin in ihrem Labor.

Der Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten fördert die Wahrnehmung der Schweiz als verantwortungsbewusste und solidarische Partnerin, die sich zuverlässig und konstruktiv an der Lösung gemeinsamer europäischer Herausforderungen beteiligt. Ihre Beiträge unterstützen daher gezielt Partnerschaften, die engere Beziehungen zwischen den Partnerländern und der Schweiz auf nationaler und subnationaler Ebene sowie zwischen Städten, Gemeinden, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Schulen, Unternehmen, oder Nichtregierungsorganisationen. Über die Partnerschaften will die Schweiz mit ihrem spezifischen Fachwissen, Erfahrungen, Modellen oder Technologien zum Gelingen der Projekte beitragen.

Damit die Mittel des Schweizer Beitrags direkt in Projekte und Programme in den Partnerländern fliessen, schliesst die Schweiz mit diesen bilaterale Umsetzungsabkommen ab, in denen länderspezifisch thematische Schwerpunkte vereinbart werden. Diese bilden den Rahmen für die Programme und Projekte, die dann in enger Zusammenarbeit der Schweiz mit den Partnerländern umgesetzt werden.

Die Umsetzung orientiert sich an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den UNO-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG): Das Schweizer Engagement ist transparent, nachhaltig und resultatorientiert. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Einbezug von sozial benachteiligten Gruppen wird berücksichtigt. Zudem ist der Schweizer Beitrag auf die Bedürfnisse der Partnerländer ausgerichtet und mit Schweizer Expertise angereichert.

Aufruf zu Projekteingaben

Beim Aufruf zu Projekteingaben werden gezielt Schweizer Partner gesucht. In vielen Fällen erfolgt die Projektauswahl im Wettbewerbsverfahren. Grundsätzlich ist das Partnerland für die Auswahl geeigneter Projekte zuständig. Die Schweiz prüft die Projektanträge und entscheidet über die Finanzierung.

Viele Länder wählen die Projekte im Wettbewerbsverfahren aus. Öffentliche Institutionen in den Partnerstaaten (zum Beispiel Gemeinden, regionale und nationale Behörden oder internationale Organisationen) können Projektanträge einreichen. In der Regel unterstützt ein beratendes Komitee, bestehend aus Fachministerien, regionalen und lokalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und Privatwirtschaft die Auswahl der Projektvorschläge. In der Projektgenehmigungsphase ist es der Schweiz auch ein Anliegen, Schweizer Partnerinstitutionen für die Projekte zu gewinnen und so den Erfahrungsaustausch zu fördern.

Öffentliche Ausschreibungen

Die Partnerländer schreiben Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen für Projekte des Schweizer Beitrags öffentlich aus. Auch Schweizer Firmen können sich bewerben.

Alle Ausschreibungen für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen zugunsten von Projekten, die im Rahmen des Schweizer Beitrags sowie der EU-Struktur- und des EU-Kohäsionsfonds finanziert werden, stehen auch Schweizer Unternehmen offen. Diese Ausschreibungen werden entsprechend auf Simap verlinkt.

Die Auftragsvergabe für Lieferungen und Dienstleistungen ist ein Prozess, der nach der Projektauswahl und -bewilligung stattfindet. Im Rahmen der Projektumsetzung und gemäss den geltenden nationalen und internationalen Richtlinien (WTO- /EU- und Landesrecht) schreiben die Projektträger Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen für Projekte des Schweizer Beitrags in den Partnerländern öffentlich aus.

Kommen die EU-Richtlinien zur Anwendung, so unterliegt das gesamte Vergabeverfahren der Veröffentlichungs- und Transparenzpflicht. In diesen Fällen werden die Ausschreibungen nicht nur im Partnerland, sondern auch EU-weit veröffentlicht. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens schliesst der Projektträger mit den ausgewählten Leistungserbringern die entsprechenden Liefer- und Dienstleistungsverträge ab.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Schweizer Beitrag an EU-Mitgliedstaaten / Kohäsion
Holzikofenweg 36
3003 Bern