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Veröffentlicht am 16. Januar 2025

Personenfreizügigkeit

Mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der Mitgliedstaaten der EU das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit wird ergänzt durch Regeln betreffend der gegenseitigen Anerkennung von Berufsdiplomen, der Koordination der Sozialversicherungssysteme sowie dem Erwerb von Immobilien.

Mitarbeiterin eines Labors bei der Arbeit.

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Abteilung Europa
Bundeshaus Ost
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