Personenfreizügigkeit
Mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der Mitgliedstaaten der EU das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit wird ergänzt durch Regeln betreffend der gegenseitigen Anerkennung von Berufsdiplomen, der Koordination der Sozialversicherungssysteme sowie dem Erwerb von Immobilien.

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Bundeshaus Ost
3003 Bern
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