Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beruht sowohl auf internationalem Recht als auch auf Bundes- und kantonalem Recht. In Europa bildet das Madrider Übereinkommen den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Verhandlungen führt der Bundesrat, dabei handelt er auf Ersuchen und im Namen der jeweiligen Kantone, berücksichtigt aber die Interessen der Eidgenossenschaft und anderer Kantone.
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Abteilung Europa
Bundeshaus Ost
3003 Bern
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