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Veröffentlicht am 24. Januar 2025

Ruhegehälter

Das Ruhegehälterabkommen von 2004 verhindert eine Doppelbesteuerung der ehemaligen Angestellten der Organe der EU mit Wohnsitz in der Schweiz. Zuvor wurden Pensionen von ehemaligen EU-Angestellten sowohl von der EU als auch von der Schweiz besteuert.

Sitzbank auf einer Wiese in den Bergen.

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