Staatliche Beihilfen
Im Rahmen der Verhandlungen mit der EU sollen drei Binnenmarktabkommen Beihilfebestimmungen erhalten: das Strom-, das Luftverkehrs- und das Landverkehrsabkommen. Die Ausgestaltung dieser Bestimmungen sowie Ausnahmen und Übergangsregeln für bestehende Beihilfen waren Gegenstand der Verhandlungen.
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