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Veröffentlicht am 2. Dezember 2025

Teilnahme an EU-Programmen

Der Bundesrat will den bewährten bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Für die Schweiz als äusserst innovatives Land ist diese Zusammenarbeit erstrangig. Das Abkommen über die Teilnahme an EU-Programmen stellt den Rahmen für die Kooperation sicher.

Die EU finanziert sogenannte EU-Förderprogramme in den Bereichen Forschung, Innovation, Bildung, Berufsbildung, Jugend, Sport, Kultur und weiteren Bereichen. An diesen können sich unter gewissen Bedingungen auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz beteiligen.

Den Rechtsrahmen für die Teilnahme der Schweiz an Programmen der EU bildet das EU-Programmabkommen (EUPA) – ein Bestandteil des Pakets Schweiz-EU. Das EUPA regelt die systematischere Beteiligung der Schweiz an laufenden EU-Programmen und legt den Grundstein für eine mögliche künftige Teilnahme an anderen EU-Programmen; ein Ziel zu dem sich sowohl die Schweiz als auch die EU bekennt. Unterzeichnet wurde das EUPA im November 2025 in Bern. Als vorgezogener Teil des Pakets Schweiz-EU kann das Abkommen rückwirkend auf Anfang 2025 vorläufig angewendet werden. Damit ist die Schweiz an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe assoziiert; eine Beteiligung an der Forschungsinfrastruktur ITER ist ab 1. Januar 2026 vorgesehen. Zudem ebnet das Abkommen den Weg für weitere Assoziierungen (z. B. Erasmus+).

Nach 2021 hatte die EU der Schweiz die Assoziierung an wichtigen Kooperationsprogrammen wie Horizon Europe, Euratom oder Erasmus+ aufgrund mangelnder Regelungen zur Stabilisierung der bilateralen Gesamtbeziehungen Schweiz-EU verweigert. Im Rahmen der Stabilisierung und der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs konnte sich die Schweiz nun wieder an diesen EU-Programmen assoziieren.

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