Umsetzung Kohäsionsteil
Alle 13 Umsetzungsabkommen für den Kohäsionsteil des zweiten Schweizer Beitrags sind unterzeichnet. Nun werden Programme und Projekte von den Partnerländern erarbeitet, die in Zusammenarbeit mit der Schweiz umsetzen werden.
Der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten beläuft sich auf insgesamt 1302 Millionen Franken über eine Laufzeit von zehn Jahren (2019–2029).
Er umfasst:
- Rahmenkredit Kohäsion (1046,9 Millionen Franken), umgesetzt durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Rahmenkredit Migration (190 Millionen Franken), umgesetzt durch das Staatssekretariat für Migration SEM
- Aufwand für die Bundesverwaltung (65,1 Millionen Franken)
Die Aufteilung des Rahmenkredits Kohäsion erfolgt anhand eines Verteilschlüssels, der die Bevölkerungszahl und das Bruttoinlandprodukt pro Kopf der Partnerländer berücksichtigt. Der grösste Beitrag von 320,1 Millionen Franken geht an Polen, das bevölkerungsreichste Land der EU-13. Den kleinsten Beitrag von 3,56 Millionen Franken erhält Malta. Fünf Prozent des Gesamtbetrags sind für den Schweizer Eigenaufwand und zwei Prozent für projektbezogene Schweizer Expertise bundesexterner Stellen vorgesehen.
Der Kohäsionsteil des zweiten Schweizer Beitrags trägt zu fünf übergeordneten Zielen bei.
Die vereinbarten Beiträge sind folgendermassen aufgeteilt:
Die unter dem zweiten Schweizer Beitrag umgesetzten Projekte werden in der Regel aus dem Haushalt des Partnerlandes oder von der ausführenden Institution vorfinanziert und die Finanzmittel werden danach durch die Schweiz periodisch zurückerstattet. Dies gewährleistet die ordnungsgemässe Verwendung der Schweizer Mittel, weil die Schweiz die entsprechenden Rückzahlungen erst nach der sorgfältigen Prüfung der Rückerstattungsgesuche des Partnerlandes und der tatsächlich erbrachten Leistungen tätigt. Die Partnerländer leisten in der Regel einen finanziellen Eigenbeitrag von mindestens 15 Prozent der Projektkosten.
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