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Veröffentlicht am 3. Januar 2025

Versicherungen

Das Versicherungsabkommen von 1989 öffnet Teile des Versicherungsmarktes zwischen der Schweiz und der EU. Schweizer Versicherer können im Bereich der direkten Schadensversicherung gleichberechtigt Agenturen und Zweigniederlassungen im EU-Raum gründen und erwerben. Das Abkommen reduziert auch regulatorische Anforderungen. Gleiches gilt für EU-Versicherer in der Schweiz.

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