Versicherungen
Das Versicherungsabkommen von 1989 öffnet Teile des Versicherungsmarktes zwischen der Schweiz und der EU. Schweizer Versicherer können im Bereich der direkten Schadensversicherung gleichberechtigt Agenturen und Zweigniederlassungen im EU-Raum gründen und erwerben. Das Abkommen reduziert auch regulatorische Anforderungen. Gleiches gilt für EU-Versicherer in der Schweiz.

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Bundeshaus Ost
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