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Veröffentlicht am 27. Januar 2025

Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur EVA

Am 16. März 2012 hat die Schweiz die Vereinbarung zur Rüstungszusammenarbeit («Framework for Cooperation») mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) der EU unterzeichnet. Sie ist rechtlich nicht bindend und setzt den Rahmen für die Zusammenarbeit mit der EVA. Die Vereinbarung ermöglicht der Schweiz eine multilaterale Zusammenarbeit in sämtlichen Aktivitätsbereichen der EVA wie Forschung, Entwicklung und Rüstung oder auch Ausbildung und Training.

Wärmebild von einem Schweizer Armeefahrzeug.

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Abteilung Europa
Bundeshaus Ost
3003 Bern