Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 27. Januar 2025

Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden

2013 hat die Schweiz mit der EU ein Kooperationsabkommen unterzeichnet, das eine effiziente Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anstrebt.

Grafiken und Taschenrechner

Dies umfasst auch den Austausch vertraulicher Informationen. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU ist eine effiziente Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen unabdingbar. Vor dem Abkommen war die Zusammenarbeit mit der EU auf diesem Gebiet informeller Natur, weswegen die Wettbewerbsbehörden nicht im erforderlichen Masse kooperieren konnten.

Chronologie

2014

  • Inkrafttreten des Abkommens (01.12.2014)
  • Genehmigung durch das Parlament (20.06.2014)

2013

  • Unterzeichnung des Abkommens (17.05.2013)

Dokumente

Kontakt

Abteilung Europa
Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus Ost
3003 Bern