Bilaterale Abkommen I (1999)
Die Teilnahme am EWR hätte der Schweiz eine vollständige wirtschaftliche Integration und damit einen gleichberechtigten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt ermöglicht. Um nach dem EWR-Nein dennoch in einigen der wichtigen Wirtschaftssektoren einen diskriminierungsfreien Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern, beschloss der Bundesrat, mit der EU sektorielle Verhandlungen aufzunehmen.
Die EU erklärte sich Ende 1993 in sieben Bereichen verhandlungsbereit. Sie machte aber zur Bedingung, dass diese parallel verhandelt sowie gemeinsam unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden müssten (Parallelismus) – dies, weil die verschiedenen Dossiers lediglich als Gesamtheit im Interesse der Vertragspartner wären. Die Abkommen wurden daher rechtlich mit einer sog. «Guillotine-Klausel» verknüpft. Diese bestimmt, dass die Verträge nur gemeinsam in Kraft gesetzt werden können. Wird eines der Abkommen gekündigt, werden auch die übrigen ausser Kraft gesetzt.
Am 21. Juni 1999 unterzeichneten Bern und Brüssel die sieben bilateralen (sektoriellen) Abkommen. Diese sog. Bilateralen I wurden am 21. Mai 2000 vom Volk mit 67,2 % Ja-Stimmen gutgeheissen und am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Sie ermöglichen heute der Schweizer Wirtschaft (in Ergänzung zum Freihandelsabkommen) einen weitgehenden Zugang zum EU-Binnenmarkt mit mehr als 445 Millionen möglichen Konsumenten.
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Mehr dazu
Personenfreizügigkeit
Mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der Mitgliedstaaten der EU das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort frei zu wählen.
Technische Handelshemmnisse
Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse beinhaltet die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte zwischen der Schweiz und der EU.
Öffentliches Beschaffungswesen
Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der EU weitet den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen aus.
Landwirtschaft
Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU.
Forschung
Die Schweiz profitiert durch ihre Beteiligung an den EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RPFI) aus wissenschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Sicht. Die RPFI fördern Forschung und Innovation auf internationalem Spitzenniveau in der Schweiz.
Luftverkehr
Das Luftverkehrsabkommen mit der EU verbessert Wettbewerbsbedingungen der Schweizer Fluggesellschaften und Passagiere profitieren von mehr Flugverbindungen und tieferen Preisen.
Landverkehr
Das Landverkehrsabkommen soll vergleichbare Marktzugangs- und Wettbewerbsbedingungen für Schweizer und EU Unternehmen im Strassen- und Schienentransport schaffen.
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