Botschaft Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Paket Schweiz–EU soll das Funktionieren des bewährten bilateralen Wegs, das in den letzten 25 Jahren pragmatisch aufgebaut worden ist, für die Zukunft gesichert werden. Es hat sich als zentral für Wohlstand, Innovation und Sicherheit der Schweiz erwiesen.
Das Paket Schweiz–EU soll die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt festigen und Arbeitsplätze, Forschung, Energieversorgung und Konsumentenschutz stärken. Die Abkommen sowie deren innerstaatliche Umsetzung, einschliesslich flankierender Massnahmen, bieten der Schweiz die Vorteile der Beteiligung am EU-Binnenmarkt und wahren zugleich ihren politischen Handlungsspielraum.
Das Paket umfasst Anpassungen bestehender Binnenmarktabkommen, Regeln zu staatlichen Beihilfen, die Teilnahme an EU‑Programmen, den Schweizer Kohäsionsbeitrag sowie neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem sollen ein hochrangiger politischer Dialog auf Ministerebene und eine intensivere parlamentarische Zusammenarbeit etabliert werden. In den Verhandlungen mit der EU konnte die Schweiz Ausnahmen zur Wahrung wesentlicher Interessen erreichen, etwa bei Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Strom und Lebensmittelsicherheit.
Insgesamt betrifft das Paket 94 EU‑Rechtsakte und führt zur Anpassung von 36 Bundesgesetzen sowie zur Schaffung dreier neuer Bundesgesetze. Hinzu kommen vier Verpflichtungskredite. Der innenpolitische Prozess erfolgte transparent und breit abgestützt: Kantone, Parlament, Sozialpartner und interessierte Kreise waren eng eingebunden. Der Bundesrat betrachtet das Paket als zukunftsweisende Grundlage, um Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und die institutionelle Unabhängigkeit der Schweiz langfristig zu sichern.
Botschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»
Medienmitteilungen und Medienkonferenz
Medienmitteilung vom 13.03.2026
Medienkonferenz vom 13.03.2026
Historie: Von den Sondierungen bis zur Botschaft
Verhandlungen mit der EU und Vernehmlassung
Die Verhandlungen mit der EU begannen am 18. März 2024, sie wurden Ende 2024 materiell und im Mai 2025 mit der Paraphierung formell abgeschlossen. Die Verhandlungen wurden in über 200 Runden in 14 Bereichen (Tracks) geführt. Darin einbezogen waren sechs eidgenössische Departemente bzw. 20 Ämter mit 70 Expertinnen und Experten. Die Kantone waren bei acht Verhandlungstracks in den Schweizer Verhandlungsdelegationen vertreten.
Parallel wurden auf innenpolitischer Ebene Gespräche mit den institutionellen Partnern (Kantone und Parlament) sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern geführt. Seit Beginn des Prozesses hat sich der Bundesrat mehr als 40 Mal mit dem Paket Schweiz–EU befasst. Während den Verhandlungen fanden zu diesem Thema über 100 parlamentarische Kommissionssitzungen und 26 Europadialoge mit den Kantonen statt. Ausserdem wurden 28 Sitzungen des Sounding Board durchgeführt, einem beratenden Ausschuss, der den direkten Einbezug der Kantone, Sozialpartner und der Wirtschaft ermöglicht.
Im Juni 2025 hiess der Bundesrat die Abkommen mit der EU gut und eröffnete die Vernehmlassung, die bis Ende Oktober dauerte. Ein mit der Vernehmlassungseröffnung publizierter «Erläuternder Bericht» beschreibt die Resultate der Verhandlungen und die dafür benötigten Gesetzesanpassungen in der Schweiz (inländische Umsetzung). Über die Ergebnisse der Vernehmlassung gibt ein Zwischenbericht Auskunft.
Für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets haben die Schweiz und die EU Übergangsregeln über den Umfang ihrer Partnerschaft festgelegt. Einzig das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA) wurde vom Bundesrat schon am 10. November 2025 unterzeichnet. Die Unterzeichnung ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme.
Die übrigen Abkommen unterzeichneten der Schweizer Bundespräsident und die Präsidentin der Europäischen Kommission am 2. März 2026. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zuhanden des Parlaments am 13. März 2026. Damit begann die parlamentarische Phase.
Dokumente
Sondierungen
Den Verhandlungen war eine Phase von Sondierungsgesprächen vorausgegangen. Diese Gespräche wurden im März 2022 aufgenommen und Ende Oktober 2023 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden in einem Dokument namens «common understanding» festgehalten. Es umfasst die Linien der gemeinsamen Verständigung, welche die Delegationen der Schweiz und der EU in den einzelnen Bereichen des Pakets Schweiz–EU festgehalten haben. Die darin skizzierten Lösungen schafften günstige Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Dass für sämtliche Paketbestandteile mögliche Lösungsansätze umrissen werden konnten, ist auf die elf Sondierungsrunden und 46 Gespräche auf technischer Ebene zurückzuführen.
Auf der Basis der Sondierungsgespräche und des «common understanding» verabschiedete der Bundesrat im März 2024 das Verhandlungsmandat. Damit konnte die Verhandlungsphase beginnen.
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