Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt einen besonderen Stellenwert in den Beziehungen zu den Nachbarstaaten ein. Obschon die Aussenpolitik primär Aufgabe des Bundes ist, sind für die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen in erster Linie die Kantone zuständig.

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Bundeshaus Ost
3003 Bern
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