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Veröffentlicht am 13. März 2026

Inhalt des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III)

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich dank den Bilateralen I (1999) und II (2004) zum Vorteil für beide Seiten entwickelt. Der bilaterale Weg, entstanden nach der Ablehnung des EWR-Beitritts der Schweiz im Jahr 1992, hat sich als robust und mehrheitsfähig erwiesen; er hat sich bewährt. Der Bundesrat will ihn deshalb mit dem Paket Schweiz–EU stabilisieren und weiterentwickeln.

Diese Grafik zeigt die Elemente des Paketansatzes des Bundesrates.

Der Bundesrat erachtet den bilateralen Weg weiterhin als beste Option für die Ausgestaltung der Beziehungen der Schweiz zur EU. Dieser Weg wurde in den vergangenen 25 Jahren schrittweise und pragmatisch aufgebaut und hat wesentlich zum wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolg der Schweiz beigetragen. Das Paket Schweiz–EU knüpft daran an und ergänzt die bestehenden Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, Landverkehr, Personenfreizügigkeit, MRA und Landwirtschaft mit neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Mit einer gefestigten sektoriellen Beteiligung am EU-Binnenmarkt schafft die Schweiz verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Exportwirtschaft und stärkt damit ihren Wohlstand. Zudem sichert das Paket die Teilnahme an zentralen Forschungsprogrammen wie «Horizon Europe» und stärkt so den Innovationsstandort Schweiz.

Das Paket besteht aus folgenden Teilen:

a) Stabilisierung
b) Weiterentwicklung
c) Dialoge und Zusammenarbeit
d) Übergangsbestimmungen

a) Stabilisierung

Binnenmarktabkommen

Die Schweiz nimmt in gewissen Bereichen am EU-Binnenmarkt teil. Geregelt ist dies derzeit in fünf Abkommen: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA). Im Zug der Weiterentwicklung des bilateralen Weges soll ein Abkommen zum Strom dazukommen und dasjenige zur Landwirtschaft im Bereich Lebensmittelsicherheit erweitert werden (in einem separaten Protokoll).

Institutionelle Elemente

Die Binnenmarktabkommen gewährleisten eine weitgehende gegenseitige Marktbeteiligung und vermeiden damit Diskriminierungen von Schweizer Firmen auf dem EU-Binnenmarkt und umgekehrt. Für diese Abkommen haben sich die Schweiz und die EU auf neue institutionelle Elemente geeinigt. Diese stellen sicher, dass die Abkommen gut funktionieren und im gemeinsamen Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden jederzeit die gleichen Spielregeln gelten.

Staatliche Beihilfen

Staatliche Beihilfen verschaffen bestimmten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und können damit den Wettbewerb verfälschen. Dabei kann es sich um Subventionen zu Gunsten bestimmter Unternehmen oder um sonstige finanzielle Vorteile wie vergünstigte Darlehen, Staatsgarantien, Steuervergünstigungen etc. handeln.

Doch staatliche Beihilfen können auch erwünscht sein, wenn ihnen ein öffentliches Interesse zugrunde liegt, beispielsweise die Stärkung einer strukturschwachen Region als Wirtschaftsstandort oder die Förderung umweltfreundlicher Technologien.

Verstetigter Schweizer Beitrag

Mit dem Schweizer Beitrag beteiligt sich die Schweiz seit 2007 an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten sowie an der Bewältigung von Herausforderungen im Migrationsbereich in der EU. Gleichzeitig stärkt sie ihre Beziehungen zu ausgewählten Ländern aus der europäischen Nachbarschaft.

Im Rahmen des Pakets Schweiz–EU wird die Grundlage für einen verstetigten Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU geschaffen.

Teilnahme an EU-Programmen

Die EU finanziert sogenannte EU-Förderprogramme für Forschung, Innovation, Bildung, Berufsbildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche. An diesen können sich unter bestimmten Bedingungen auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz beteiligen.

Nach der Beendigung der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen (InstA) wurde der Schweiz seit 2021 die Assoziierung an wichtige Kooperationsprogramme in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (Horizon-Paket und Erasmus+ 2021–2027) verweigert. Im Rahmen des Pakets Schweiz–EU kann sich die Schweiz mit dem ausgehandelten EU-Programmabkommen (EUPA) wieder an den EU-Programmen assoziieren.

Weltraum

Die Teilnahme an der Agentur der EU für das Weltraumprogramm (EUSPA) dient der Komplettierung des GNSS-Kooperationsabkommens und der langfristigen Sicherstellung der Investition der Schweiz in die EU-Infrastrukturprojekte Galileo und EGNOS. Galileo und EGNOS sind europäische Satellitennavigationsprogramme, die die Unabhängigkeit gegenüber dem US-amerikanischen GPS und dem russischen Glonass sicherstellen. Der EGNOS-Navigationsdienst basiert auf der Kombination eines Satellitensystems und eines Bodennetzes. Durch das GNSS-Kooperationsabkommen hat die Schweiz Zugang zu einer hochpräzisen Satellitennavigationstechnologie, die wichtige Bereiche wie den Strassenverkehr und die Sicherheit in den Bergen verändert.

b) Weiterentwicklung

Der Bundesrat will die Beziehungen zur EU nicht nur stabilisieren, sondern diese auch weiterentwickeln. Das Paket Schweiz–EU enthält deshalb auch drei neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.

Strom

Die Schweiz ist physisch eng in das europäische Stromsystem integriert. Das ist physikalisch und geografisch bedingt, jedoch ohne Stromabkommen rechtlich nicht mit der EU abgesichert. Ebenso ist die Schweiz nicht Teil des EU-Strombinnenmarktes. Das Stromabkommen stärkt die Versorgungssicherheit sowie den sicheren Netzbetrieb und vereinfacht den Austausch und Handel von Strom.

Lebensmittelsicherheit

Das Landwirtschaftsabkommen von 1999 wird in Zukunft in zwei Teile gegliedert sein. Einen Agrarteil, der nicht der dynamischen Rechtsübernahme untersteht, und einen Teil zur Lebensmittelsicherheit, der neu durch ein Protokoll zur Lebensmittelsicherheit geregelt wird und der dynamischen Rechtsübernahme untersteht. Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit sieht vor, die Lebensmittelsicherheit in der EU und der Schweiz über die gesamte Lebensmittelkette zu verbessern, indem ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen wird.

Dabei wird die Schweiz den gewünschten Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den relevanten Netzwerken der EU erhalten. Neu wird die Schweiz zudem in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden.

Gesundheit

Seit 2008 strebt der Bundesrat im Gesundheitsbereich eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) an. Mit dem Gesundheitsabkommen wird die Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich verbessert. Es stellt zudem die kontinuierliche Zusammenarbeit und den ständigen Zugang zum EU-Dispositiv zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sicher.

c) Dialoge und Zusammenarbeit

Hochrangiger Dialog

Ein regelmässiger, hochrangiger Dialog ist Teil des Pakets Schweiz–EU. Zwischen der Schweiz und der EU finden bereits regelmässig zahlreiche Gespräche auf Fachebene zu einzelnen Bereichen der Beziehungen statt. Für die Gesamtbeziehungen gab es bis anhin keinen Gesprächsrahmen. Dafür wurde der hochrangige Dialog (auf Ministerstufe) geschaffen. Er deckt alle Bereiche des bilateralen Weges ab und soll regelmässig stattfinden. Die erste Ausgabe fand am 5. März 2026 zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und der Hohen Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas statt.

Im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik existiert bereits ein gesonderter politischer Austausch. Dieser wird verstärkt. Die bestehenden fachspezifischen Dialoge und Konsultationen sowie auch die durch bilaterale Abkommen eingesetzten sektoriellen Gemischten Ausschüsse werden dadurch nicht ersetzt.

Zusammenarbeit der Parlamente

Der Bundesrat hat ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt. Er ist damit einem Ersuchen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats nachgekommen. Mit dem Protokoll soll zwischen der Schweiz und der EU ein Gemischter Parlamentarischer Ausschuss eingesetzt werden. Er soll durch Dialog und Diskussion zu einem besseren Verständnis zwischen den Vertragsparteien über das bilaterale Paket und eine mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen beitragen. Im Rahmen seiner Befugnisse kann der Ausschuss insbesondere die Vertragsparteien um sachdienliche Informationen über die Durchführung der Abkommen, die Teil des Pakets Schweiz–EU sind, ersuchen. Er kann auch Empfehlungen an die Vertragsparteien, inklusive an den im Rahmen des Pakets eingerichteten hochrangigen Dialog Schweiz–EU, richten.

Wichtig ist, dass sich die Diskussionen, beziehungsweise die allfälligen Empfehlungen des Ausschusses, auf dessen Verlangen auch auf Rechtsakte beziehen können, die im Rahmen des EU-Rechtssetzungsprozesses erarbeitet werden und für das Paket Schweiz–EU relevant sind. Dies würde die Mitwirkung der Bundesversammlung an der Europapolitik stärken, zusätzlich zu den neuen Prozessen zur Information und Konsultation des Parlaments, die im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme, insbesondere dem Decision Shaping, gelten.

d) Übergangsbestimmungen

Am 24. Juni 2025 haben Bundesrat Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maroš Šefčovič in Brüssel eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Sie regelt die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU für den Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU.

Medienmitteilung, 23.06.2025

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