Zweiter Schweizer Beitrag
Der zweite Schweizer Beitrag (2019–2029) an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht den Schweizer Interessen. Mit dem zweiten Schweizer Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU.
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Der zweite Schweizer Beitrag ist ein wichtiges Element der Schweizer Europapolitik. Die Schweiz beteiligt sich damit an der Förderung des Zusammenhalts und der Stabilität in Europa. Gleichzeitig stärkt und vertieft sie ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern. Mit dem Beitrag werden die Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten (EU-13), oder starken Migrationsbewegungen ausgesetzt sind, bis 2029 mit 1,302 Milliarden Franken unterstützt. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb von Europa zu verringern und Massnahmen zu fördern, die zur Bewältigung der Migrationsbewegungen beitragen.
Die Mittel fliessen nicht direkt ins Budget der Partnerländer oder der EU, sondern die Umsetzung erfolgt bilateral in ausgewählten Projekten und Programmen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Partnerland. Das Engagement der Schweiz ist nicht Teil der EU-Kohäsionspolitik, aber bei der Verpflichtung wird darauf geachtet, dass Schweizer Mittel komplementär zu den EU-Kohäsionsmitteln eingesetzt werden.
Aufgeteilt ist der zweite Schweizer Beitrag in zwei Rahmenkredite:
- Rahmenkredit Kohäsion
1,102 Milliarden Franken sind zugunsten der 13 EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, die der EU seit 2004 beigetreten sind, namentlich Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (EU-13). Dieser Betrag ist zur Stärkung der Kohäsion vorgesehen. Entsprechend den Prioritäten der Partnerländer und der Schweiz werden die Mittel in Bereichen wie Berufsbildung, Forschung und Innovation, Sozial- und Gesundheitssysteme, öffentliche Sicherheit, Bürgerengagement und Transparenz, Umwelt- und Klimaschutz oder KMU-Finanzierung eingesetzt. Für den Rahmenkredit Kohäsion sind die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verantwortlich. (Informationen zum Rahmenkredit Kohäsion finden Sie auf dieser Webseite). - Rahmenkredit Migration
200 Millionen Franken sind zugunsten von EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind. Damit können auch EU-Mitgliedstaaten ausserhalb der EU-13 berücksichtigt werden. Mit diesem Beitrag unterstützt die Schweiz Massnahmen zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen. Der Rahmenkredit Migration wird durch das Staatssekretariat für Migration SEM umgesetzt.
Rahmenkredit Migration
Fünf Prozent der Mittel, 65,1 Millionen Franken, sind für den internen Verwaltungsaufwand der Bundesverwaltung vorgesehen.
Der zweite Schweizer Beitrag gründet auf dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas BG Ost (SR 974.1) und dem Asylgesetz (SR 142.31) sowie den Bundesbeschlüssen zu den beiden Rahmenkrediten.
Chronologie
ab 2023
- Alle bilateralen Umsetzungsabkommen unterzeichnet (September)
- Unterzeichnung der bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern (Rahmenkredit Kohäsion: Litauen, Lettland, Tschechien, Slowenien, Slowakei) / Rahmenkredit Migration: Italien); Start der Umsetzungsphase
2022
- Unterzeichnung der bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern (Rahmenkredit Kohäsion: Bulgarien, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern / Rahmenkredit Migration: Griechenland und Zypern)
- Unterzeichnung des rechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Understanding MoU zum zweiten Schweizer Beitrag mit der EU (30. Juni)
2021
- Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags durch das Parlament (Streichung Nichtdiskriminierungs-Bedingung, 30. September)
- Verabschiedung der Botschaft zur Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags durch den Bundesrat (Streichung Nichtdiskriminierungs-Bedingung, 11. August)
2019
- Genehmigung der Rahmenkredite Kohäsion und Migration durch das Parlament (mit Nichtdiskriminierungs-Bedingung, 3. Dezember)
2018
- Verabschiedung der Botschaft über den zweiten Schweizer Beitrag durch den Bundesrat (28. September)
Botschaften
- Botschaft zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration), 11. August 2021
- Bundesbeschluss zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration), 30. September 2021
- Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag, 28. September 2018
- Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag (Rahmenkredit Kohäsion) (Entwurf)
- Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag (Rahmenkredit Migration) (Entwurf)

Grundsätze und Ziele
Die Schweiz leistet einen Beitrag zum Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen in der EU.

Länder zweiter Schweizer Beitrag
Informationen zum Schweizer Engagement in den Ländern, die im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags unterstützt werden.

Umsetzung Kohäsionsteil
Die Schweiz hat mit der Implementierung des Kohäsionsteils des zweiten Schweizer Beitrags in allen dreizehn Ländern begonnen, die der EU nach 2004 beigetreten sind.

Partnerschaften und Ausschreibungen
Der Schweizer Beitrag stärkt die bilateralen Beziehungen zu den EU-Partnerländern.
Kontakt
Ressort Schweizer Beitrag an EU-Mitgliedstaaten / Kohäsion
Holzikofenweg 36
3003 Bern